Statuten

Statuten – Golf AUSTRIA Team®

1. §1 Name: Golf AUSTRIA – Team® – SKV Berufsrettung WIEN – Sektion GOLF
Vereinsnummer SKV – Berufsrettung WIEN – DVR: 1043765

2. Sitz des Golf AUSTRIA – Team® (Adresse): KRAUS Gerhard, Viehmarktgasse 1b/2/38, A – 1030 Wien

3.Vorstand Golf AUSTRIA – Team®:

Präsident – Gerhard Kraus

Präsident Stv. – Stöger René
KASSIER – Gerhard Kraus
KASSIER Stv. – Mück Peter
Schriftführer – Mück Peter
Schriftführer Stv. – Plank Michael

Vorstand SKV – Berufsrettung WIEN – Sektion GOLF:
OBMANN und Kassier – Gerhard Kraus
OBMANN und Kassier Stv. – René Stöger
Rechnungsprüfer – Kraus Elisabeth

3.a Gründungsmitglieder: KRAUS Gerhard, STÖGER René, KAMMER Thomas

4. Teamlokal: das aktuelle Lokal wird immer auf der Webseite bekannt gegeben

5. §2 Tätigkeitsbereich:

Das Wirken des Golf AUSTRIA – Team®  erstreckt sich insbesondere auf den Golfsport. Das Golf AUSTRIA – Team® , dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn ausgerichtet ist, bezweckt die körperliche und geistige Ertüchtigung seiner Mitglie­der und deren Einbindung um das Wachstum des Golf AUSTRIA – Team® zu fördern.

5a. Ziele des Golf AUSTRIA – Team®:

  • Durch Gemeinschaftstraining mit uns in der Gruppe, um ein effizienteres Spiel zu erlangen
  • Aufbau von Golfanfängern und Integration in die Gruppe
  • Organisation von Gemeinschaftsturnieren im In- und Ausland um die Gruppendynamik zu stärken
  • Exklusives Schläger- und Ballfitting mit einem namhaften Hersteller um einen besseren Einblick in den technischen Bereich des Golfens zu bekommen
  • Eigene Clubmeisterschaft um den internen Ehrgeiz zu stärken

6. §7 Rechte und Pflichten:

1) Den Mitgliedern wird empfohlen, an den Gemeinschaft – Veranstaltungen des  Golf AUSTRIA – Team® teilzunehmen

2) Jedes Mitglied ist berechtigt, vom Vorstand die Ausfolgung der Golf AUSTRIA – Team® – Statuten zu verlangen

3) Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Golf AUSTRIA – Team® nach Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Golf AUSTRIA – Team®, Abbruch erleiden könnte

4) Die Mitglieder haben die Golf AUSTRIA – Team® – Statuten und die Beschlüsse des Vorstandes zu beachten

5) Es steht jedem Mitglied frei, Ideen, Vorschläge oder Wünsche einzubringen, um ein harmonisches Clubleben aufrecht zu erhalten

Training:

  • Eine mögliche Teilnahme am Gruppentraining setzt voraus, das man im Golf AUSTRIA – Team® Mitglied ist und die Teamkleidung erworben hat.
  • Gruppentraining – Termine sind immer Aktuell im Xoyondo zu finden

Turniere:

Gemeinschaftsturniere sind immer aktuell auf der Webseite zu finden

Tragen der Teamdress bei Turnieren und Gemeinschaftsturnieren:

Bei Turnieren als Einzelperson – es ist wünschenswert im Teamdress zu spielen, um die Zugehörigkeit zu Demonstrieren und Werbung für uns und unsere Sponsoren zu erwirken

Bei Gemeinschaftsturnieren – Die genaue Zusammenstellung der Teamkleidung für ein Turnier wird in der Whats App – Gruppe bekannt gegeben

6a. Teamkleidung:

Mindestanforderung Herren: weißes und graues Polo (Teamware Erstausstattung) und rote Hose

Mindestanforderung Damen: weißes und graues Polo (Teamware Erstausstattung) und rote Hose oder Rock


Teamware Erstausstattung:

  • Polo:
  • Erstausstattung im Shop zu bestellen – 1x Polo weiss und 1x Polo light silver gray
  • Herren:  Hose in rot (freier Handel)
  • Damen: Hose oder Rock in rot (freier Handel)


6b. Teamware Bestellung:

Die Teamware ist innerhalb einer Frist von 6 Wochen (nach Anmeldung als Mitglied) über unseren Webshop auf golfaustria.at –> TeamShop zu bestellen!
Ohne Teamware Erstausstattung, gibt es keine Teilnahme an Training, Clubmeisterschaft sowie Gemeinschaftsturnieren (ausgenommen Lieferverzögerung der Ware)!
Falls ein Mitglied aus welchen Gründen auch immer, die Teamware Erstausstattung nicht bestellt, oder bestellen möchte, obliegt es dem Vorstand dieses Mitglied vom Golf AUSTRIA – Team® ohne Angabe von Gründen die Mitgliedschaft zu kündigen. Gegen diese Kündigung gibt es keine Berufung!


6c. Teamlogo:

Golf AUSTRIA – Team®

ist laut österreichischen Markenschutzgesetz (Nr. 297636) eine registrierte und eingetragene Marke in Wort und Bild.

Eigenmächtige Bestellungen jeglicher Art von TeamWare ausserhalb unseres Webshop´s inkl. Logo „Golf AUSTRIA – Team®“ ist strikt untersagt, Patentrecht Verletzung und wird gegebenenfalls strafrechtlich verfolgt!

7. Stammtisch:

findet immer am ersten Mittwoch im Monat statt und wird über die Webseite, Whats App – Gruppe und Xoyondo kommuniziert.
Eine Teilnahme ist erstrebenswert, da am Stammtisch sämtliche Informationen kommuniziert werden.

8. §6 Arten der Mitgliedschaft:

Die Mitglieder des  Golf AUSTRIA – Team®, gliedern sich in Ordentliche- und Ehrenmitglieder.

Ordentliches Mitglied – sind jene, welche die Golf AUSTRIA – Team® – Tätigkeit durch ihre aktive Beteiligung an der Erreichung des Zwecks unterstützen und durch die Zahlung eines Mitgliedsbeitrages von jährlich EUR 30,00 an den Verein SKV – Berufsrettung Wien Sektion GOLF fördern.

Zu Ehrenmitgliedern – können vom Vorstand Personen ernannt werden, die sich besondere Verdienste um das Golf AUSTRIA – Team® erworben haben. Diese haben die gleichen Vergünstigungen wie ordentliche Mitglieder, ohne SKV – Berufsrettung WIEN Mitglied zu sein.

Alte bestehende Mitgliedschaften ohne SKV – Berufsrettung WIEN Sektion GOLF die vor dem 01.01.2019 geschlossen wurden, behalten ihre volle Wirksamkeit laut den alten Statuten vom 14.02.2018 und müssen nicht geändert werden.

9. §5 Erwerb der Mitgliedschaft:

Mitglieder des Golf AUSTRIA – Team®, können alle Personen männlichen oder weiblichen Geschlechts werden, die sich zu einem freien, unab­hängigen und demokratischen Staat Österreich bekennen.

Über die Aufnahme von Mit­gliedern entscheidet der Vorstand. Der Vorstand ist berechtigt, die Aufnahme ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Eine Berufung gegen eine Ablehnung ist nicht statthaft.
Nach schriftlicher Bestätigung an den Aufnahmewerber gilt dieser als aufgenommen.

Alle Mitglieder haben jede Art von Schädigung des Golf AUSTRIA – Team® zu unterlassen. Jedes Mitglied erhält zum Nachweis seiner Mitgliedschaft bei seinem Eintritt einen Mitgliederausweis inkl. Mitgliedernummer.

Er dient zur Identifizierung bei diversen  Golfclubs und Firmen mit denen das Golf AUSTRIA – Team®, gesonderte Konditionen vereinbart hat. Er ist unaufgefordert dem Personal, inkl. eines Lichtbildausweises vorzuzeigen. Wiederrechtliche Benutzung führt zum sofortigen Ausschluss aus dem Golf AUSTRIA – Team®.

Gesonderte Konditionen werden den Mitgliedern beim Stammtisch bekannt gegeben, oder sind auf der Webseite nachzulesen.

Der Mitgliederausweis ist beim Austritt von dem Golf AUSTRIA – Team® an den Vorstand zurückzugeben.

10. §9 Der Vorstand des Golf AUSTRIA – Team®

1) Der Vorstand besteht aus mindestens 2 Mitgliedern, und zwar aus Präsident und Stellvertreter/in sowie Kassier/in und Stellvertreter/in. Dem Vorstand steht das Recht zu, diese Funktionen als Doppelfunktion auszuüben. Noch weitere Funktionäre wie Beiräte können zum Einsatz kommen und sind in einer Vorstandsitzung vom Vorstand mit einem Mehrheitsbeschluss einzubringen.

11.Mitgliedsbeitrag:

Es wird kein Mitgliedsbeitrag an das Golf AUSTRIA – Team® in Erwägung gezogen, da wir nicht als Verein im Vereinsregister eingetragen sind, sondern das Golf AUSTRIA – Team® als Golfsektion, des SKV – Berufsrettung WIEN – Sektion GOLF fungieren.

Als Golf AUSTRIA – Team® Mitglied ist es verpflichtend, dem „Sport und Kultur Verein der Berufsrettung Wien Sektion GOLF“ kurz „SKV Berufsrettung Wien“ beizutreten.
Der Mitgliedsbeitrag wird vom Verein SKV Berufsrettung Wien Sektion GOLF eingehoben und dient nicht als finanzieller Beitrag für das Golf AUSTRIA – Team®.

12. §6 Beendigung der Mitgliedschaft:

1) Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, bei juristischen Personen und rechtsfähigen Personengesellschaften durch Verlust der Rechtspersönlichkeit, durch freiwilligen Austritt und durch Ausschluss.


2) Der Austritt kann zu jeder Zeit erfolgen. Er muss dem Vorstand schriftlich (bzw. einem Mitglied des Vorstandes) angezeigt werden.


3) Der Vorstand ist berechtigt, Mitglieder, welche das Golf AUSTRIA – Team® schädigen, über ein Jahr mit der Zahlung ihrer Mitgliedsbeiträge (SKV Berufsrettung Wien) im Verzug sind, oder sich unehrenhaft Verhalten, auszuschließen. Der Ausschluss aus dem  Golf AUSTRIA – Team® wird dem ausgeschlossenem Mitglied schriftlich angezeigt. Gegen den Ausschluss ist keine Berufung statthaft.


4) Die freiwillig austretenden oder ausgeschlossenen Mitglieder haben weder auf Rückerstattung von Mitgliedsbeiträgen (SKV Berufsrettung Wien) noch auf das Vereinsvermögen (SKV Berufsrettung Wien) oder Teile davon, Anspruch.

13. Änderung der Golf AUSTRIA – Team® – Statuten :

Die Golf AUSTRIA – Team® – Statuten sind eine Anlehnung an die allgemeinen Vereinsstatuten eines Gemeinnützigen Vereins laut Vereinsstatutengesetz der Republik Österreich.

Eine Änderung der Golf AUSTRIA – Team® – Statuten, obliegt ausnahmslos dem Vorstand und kann ohne Angabe von Gründen, von diesem durch einen Einheitsbeschluss ohne einer Vorstandssitzung abgeändert werden.
Die Abänderungen sind unverzüglich den Mitgliedern vom Vorstand mitzuteilen.

WIEN, 11.01.2024